WOHNUNG GEERBT: WAS NUN?

Wohnung geerbt: Was nun?

Wohnung geerbt: Was nun?

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Wohnung geerbt: Was nun?

In Deutschland erben jedes Jahr viele Menschen Häuser. Die Freude ist häufig groß, aber danach stellt sich die Frage ein: Was mache ich mit der Erbschaft? Wer Alleinerbe ist, kann in Ruhe für sich eine Entscheidung treffen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist eine gute Abstimmung unerlässlich.

Gemeinsame Erben erbt Eigentum



Jetzt ist es wichtig, sich mit den anderen Erben abzustimmen, was mit dem Objekt passiert. Nur alle zusammen können eine Entscheidung treffen. Die Möglichkeiten sind immerzu vielfältig. So könnte ein Erbe den anderen das Haus abkaufen. Dafür muss dieser eine Erbe natürlich über Mittel verfügen. Eine andere Option ist, das Objekt zusammen zu vermieten und sich den Mietzahlungen zu teilen. Diese Möglichkeit ist oft mit Problemen verbunden, da die Vermietung eines Hauses einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

Gemeinsam das Objekt verkaufen



Der Verkauf ist für viele Erbgemeinschaften und Erben die beste Option. Doch dies sollte mit sehr viel Sorgfalt erfolgen. Wer sich uneinig ist, handelt oft in Eiltempo und dies zieht den Verkaufspreis ganz automatisch nach unten. Daher ist es umso wichtiger, den Immobilienverkauf sorgfältig zu planen. Dazu gehört eine Bewertung des Erbstücks, die unabhängig sein sollte. Auf diese Weise schützt sich die Erbengemeinschaft davor, dass der eine sich vom anderen betrogen fühlt. Ein Maximum an Offenheit ist wichtig, damit der Immobilienverkauf innerhalb der Erbengemeinschaft gelingt.

Zwangsversteigerung unbedingt verhindern



Jeder Erbe hat das Recht, seinen geldlichen Anteil aus dem vererbten Eigentum einzufordern. Im Streitfall heißt dies oft: Zwangsversteigerung. Diese Maßnahme ist unbedingt zu vermeiden, denn Zwangsverkäufe bringen letztlich nur dem Käufer etwas. Die Immobilie wird zumeist zu einem zu geringen Preis verkauft, was für jeden Erben den Anteil schmälert. Durch einen regulären Verkauf erhalten alle Erben mehr Geld aus dem Verkaufserlös. Rechtzeitig sollte eine Erbengemeinschaft daher einen seriösen Immobilienexperten vor Ort konsultieren, dank dem der Verkaufsprozess unabhängig, schneller und gewinnbringender erfolgt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Umgang mit geerbten Immobilien haben oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto: © GraphicsRF, Shutterstock.com 693970051

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